Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie

Krebsvorsorgeuntersuchungen sollten in den zahnärztlichen Praxen zusammen mit karies- und parodontopathieprophylaktischen Untersuchungen vorgenommen werden.

Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sollten sich daher nicht auf die Begutachtung der Zähne und der Parodontien beschränken, sondern die gesamte Mundhöhle und den Kieferbereich mit einbeziehen.

Ergibt sich bei der Untersuchung ein Tumorverdacht oder sind präkanzeröse Veränderungen vorhanden, so ist die Überweisung an eine Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zur weiteren Diagnostik und gegebenenfalls Therapie erforderlich.

Auf keinen Fall darf eine Probeexzision in einer zahnärztlichen Praxis vorgenommen werden, weil durch die postoperative entzündliche Reaktion der Befund verändert und die Therapieplanung in der Klinik erheblich erschwert wird.

Die nachgehende postoperative Krankenfürsorge wird in der Klinik durchgeführt. Patienten, die fünf Jahre nach der ersten Klinikaufnahme noch am Leben sind, gelten als geheilt (Fünfjahresheilung). Die Kontrolluntersuchungen sollen bei Rezidivfreiheit zehn Jahre lang durchgeführt werden.