Freimachen der Atemwege:
Vorläufige Blutstillung:
Kann erforderlich werden, wenn der Allgemeinzustandes des Patienten eine nach Lage der Dinge notwendige Sofortversorgung nicht zulässt.
Endgültige Blutstillung:
Freihaltung der Atemwege:
Notschienungsmaßnahmen:
Notversorgung von Weichteilverletzungen:
Wird nur durchgeführt, wenn eine Sofortversorgung, die immer zusammen mit der Versorgung der Kieferfrakturen erfolgen muss, wegen des Allgemeinzustandes des Patienten nicht möglich ist.
Folgende Maßnahmen können dann erforderlich werden:
Bei kombinierten Knochen- und Weichteilverletzungen Vorgehen von „innen nach außen“: Nach Wiederherstellung der Knochenstruktur durch Reposition und Fixation der frakturierten Kieferfragmente Versorgung der Weichteilverletzungen.
Eine definitive Sofortversorgung unmittelbar nach dem Unfall ist nur selten erforderlich. Indikationen sind:
Die definitive Frühversorgung ist in allen Fällen, bei denen der Allgemeinzustand des Patienten dies zulässt, die Methode der Wahl.
Die verzögerte definitive Versorgung wird vorgenommen, wenn der Allgemeinzustand des Patienten eine Frühversorgung nicht zulässt: Hier gelten folgende Regeln:
Königin-Luise-Platz 1
14195 Berlin
Telefon: (030) 841 910 0
Stresemannstraße 121
10963 Berlin
Telefon: (030) 230 95 96 0
Klosterstraße 18
13581 Berlin
Telefon: (030) 351 941 0
Mariendorfer Damm 19-21
12109 Berlin
Telefon: (030) 707 94 90 0
Prinzenallee 89/90
13357 Berlin
Telefon: (030) 494 000 0
Karl-Marx-Straße 27
12043 Berlin
Telefon: (030) 627 309 0
Stuttgarterplatz 1
10627 Berlin
Telefon: (030) 310 18 40 0