Zahnärzten und Fachzahnärzten ist es erst seit einigen Jahren gestattet zusätzliche Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte auf Praxisschildern und auch in den Medien zu bewerben. Patienten soll damit die Möglichkeit einer besseren Information über Zahnärzte mit speziellen und zusätzlichen Fachkenntnissen gegeben werden.
Die Voraussetzungen zur Nennung von Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkten als Zahnarzt sind aber nicht einheitlich geregelt worden. Teilweise begnügen sich Landeszahnärztekammern mit Selbsteinschätzungen der Zahnärzte bei der Ausweisung von weit über 200 möglichen Tätiigkeitsschwerpunkten. Oft dürfen auch mehrere Tätigkeitsschwerpunkte genannt werden.
Spezialisierungen und Fachkenntnisse sollten jedoch auf überprüfbarer Qualifikation von Zahnärzten beruhen. Masterstudiengänge oder Postgraduale Studiengänge für berufstätige Zahnärzte mit einer mehrjährigen Weiterbildungsdauer an Universitäten und anerkannten Fortbildungsinstituten sind in Deutschland aber neu oder erst im Aufbau.
Für Patienten ist es daher leider häufig nicht möglich, die Wertigkeit und Verlässlichkeit von Tätigkeitsschwerpunkten und sonstigen ausgewiesenen Qualifikationen zu überprüfen und einzuschätzen.
Es sei aber hervorgehoben, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Allgemein-Zahnärzten aufgrund jahrelanger oft jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung und freiwilliger Fortbildung ähnliche oder sogar gleichwertige Qualifikationsstandards im Vergleich zu einem spezialisierten Zahnarzt erreicht haben kann.
Nachstehend sind die Fachgebiete, Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte für Zahnärzte genannt, die auf überprüfbaren Qualifikationen beruhen, die qualifizierenden Einrichtungen werden genannt.
Durch eine mehrjährige und hauptberufliche Weiterbildung an Universitäten, Krankenhäusern oder zugelassenen Weiterbildungsstätten mit abschließender Prüfung können die nachstehenden Gebietsbezeichnungen erworben werden:
Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (teilweise mit der Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen") müssen vor ihrer Weiterbildungzeit zum Facharzt ein ärztliches und zahnärztliches Studium absolviert haben.
Eine mehrjährige Weiterbildung zum Spezialisten oder zertifizierten Zahnarzt erfolgt durch vorbereitende Curricula und postgraduale Studiengänge an Universitäten oder anerkannten Fortbildungsinstituten. Die zertifizierenden Fortbildungsstätten sind in Klammern genannt.
Stresemannstraße 121
10963 Berlin
Telefon: (030) 230 95 96 0
Telefax: (030) 230 95 96 74
Öffnungszeiten:
Montag - Samstag
nach Vereinbarung
Anfahrt/Wegbeschreibung