Vor allen ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen muss durch Erhebung einer allgemeinen Anamnese eruiert werden, ob erhöhte Risiken für die Durchführung geplanter Maßnahmen in der Praxis bestehen.
Die Erhebung einer Allgemeinanamnese wird erheblich erleichtert, wenn der Patient zuvor einen entsprechenden Fragebogen ausfüllt. Durch gezielte Fragen kann man sich dann im Gespräch einen groben Überblick über den Allgemeinzustand des Patienten verschaffen.
Gegebenenfalls sind dann Rückfragen beim Hausarzt oder bei den behandelnden Fachärzten notwendig zur Beurteilung der Frage, ob die Behandlungsmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis möglich sind, ob diese besser in einer Fachklinik oder in einer entsprechend ausgerüsteten Praxis eines Facharztes (z.B. MKG-Chirurgie) vorgenommen werden sollten.