Das Ziel der Behandlung ist es, funktionell und ästhetisch einwandfreie Verhältnisse herzustellen, die weitgehend den normalen Strukturen entsprechen.
Dieses Ziel kann nur durch eine Komplextherapie aller beteiligten Fachgebiete erreicht werden.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es – besonders für die chirurgische Therapie – schwierig ist, ein allgemein gültiges Behandlungskonzept zu erstellen, weil eine Entscheidung über die Erfolgsaussichten der verschiedenen Methoden oft erst nach 10 bis 15 Jahren möglich ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass in den verschiedenen Behandlungszentren unterschiedliche Behandlungskonzepte zur Anwendung kommen.
Im folgenden sollen die gebräuchlichsten Behandlungsmethoden für die verschiedenen Spaltformen kurz umrissen werden.
Der operative Verschluss wird in der Regel im Alter von drei bis sechs Monaten vorgenommen.
Bei doppelseitigen Spalten erfolgt der Verschluss meistens zweizeitig, es ist aber auch ein einzeitiger Verschluss möglich.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist hauptsächlich indiziert bei autonomer Dysgnathie. Spaltbedingte Anomalien sind bei Lippen- und Lippen-Kiefer-Spalten nicht so sehr ausgeprägt.
Eine Naseneingangskorrektur kann mitunter erforderlich sein, sie wird nach dem 15. Lebensjahr vorgenommen (siehe Sekundäroperationen und Spätkorrekturen).
Ein prothetischer Ersatz eines fehlenden oder gespaltenen zweiten Schneidezahnes kann mitunter erforderlich sein.
Präoperative kieferorthopädische Behandlung bei den meisten doppelseitigen und bei einem Teil der einseitigen Spalten.
Der Kieferbogen soll beim Beginn der operativen Therapie eine möglichst optimale Weite haben und gut gerundet sein.
Eingliederung einer Trinkplatte bei kieferorthopädisch nicht behandlungsbedürftigen Säuglingen.
Für den operativen Verschluss gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
Operationsverfahren bei einseitigen Spalten:
Operationsverfahren bei doppelseitigen Spalten:
Es werden im Prinzip die gleichen Operationen wie bei den oben beschriebenen einseitigen Spalten vorgenommen.
Sekundäroperationen und Spätkorrekturen können nach komplettem Spaltverschluss noch erforderlich werden. Diese Eingriffe werden in einem eigenen Abschnitt abgehandelt (siehe Sekundäroperationen und Spätkorrekturen).
Eine kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiss ist nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Die zahnärztliche Betreuung beinhaltet die Kariesprophylaxe und -therapie auch schon im Milchgebiss. Vorzeitiger Zahnverlust bedeutet zusätzliche Wachstumshemmung!
Eine Hals-Nasen-Ohrenärztliche Überwachung ist während des Wachstumsalters in regelmäßigen Abständen erforderlich. Gegebenenfalls können auch weitere therapeutische Maßnahmen anfallen.
Die Sprachentwicklung wird vom 3. Lebensjahr ab durch Logopäden oder Sprachheilpädagogen überwacht. Eine notwendig werdende Sprachtherapie wird vor der Einschulung durchgeführt. Führt diese nicht zum Erfolg, so ist als weitere Operation eine Pharyngoplastik (siehe Sekundäroperationen und Spätkorrekturen) erforderlich.
Die kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel zwischen dem neunten bis elften Lebensjahr. Sie dauert mehrere Jahre und wird mitunter erst im Erwachsenenalter abgeschlossen.
Eine prothetische Behandlung kann nach Abschluss der kieferorthopädischen Maßnahmen erforderlich sein. Sie reicht von einer Mantelkrone auf dem seitlichen Schneidezahn über eine Frontzahnbrücke bis zu einer Brückenersatz über den ganzen Kiefer.
Operativer Verschluss am Ende des ersten oder am Anfang des zweiten Lebensjahres.
Hals-Nasen-Ohrenärztliche Überwachung wie bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten.
Überwachung der Sprachentwicklung, Sprachtherapie und Pharyngoplastik wie bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten.
Die kieferorthopädische Behandlung beschränkt sich in der Regel auf autonome Anomalien.