Fehlbildungen

Spaltpatienten müssen während des Entwicklungsalters laufend überwacht werden, damit alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig vorgenommen werden können.

In den Zentren, die sich mit der Spaltbehandlung befassen, werden regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt:

  • Alle Kinder werden nach Abschluss einer Behandlungsphase einmal jährlich zur Kontrolle einbestellt.
  • Kinder mit isolierten Lippenspalten können in der Regel zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr aus der Überwachung entlassen werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein optimales Ergebnis erzielt werden konnte.
  • Kinder mit isolierten Gaumen- und Velumspalten werden so lange überwacht, bis die Sprachfunktion normal oder nicht mehr verbesserungsfähig ist.
  • Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten erfordern eine längere Kontrolle. Sie müssen bis zum Abschluss der 2. Dentition überwacht werden.

Diese Patienten werden erst dann aus der Spaltensprechstunde entlassen, wenn das Kieferwachstum abgeschlossen, die kieferorthopädische Behandlung beendet, die Okklusion – gegebenenfalls durch prothetische Maßnahmen – stabilisiert ist, die anatomischen Strukturen chirurgisch optimal wiederhergestellt sind und die Sprache nicht mehr verbesserungsfähig ist.