Eingriffe, die mehr oder weniger regelmäßig nach dem primären Verschluss anfallen und in der Regel im Wachstumsalter durchgeführt werden.
Vestibulumplastik:
Im Spaltbereich ist relativ häufig eine Vestibulumplastik (siehe Sulkusplastiken) notwendig, insbesondere nach einer Osteoplastik. Der Eingriff wird zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr oder nach einer sekundären Osteoplastik im 12. bis 14. Lebensjahr vorgenommen.
Narbenkorrektur der Lippe:
Eine Korrektur der Lippennarbe kann erforderlich werden, wenn die Lippe etwas zu kurz geworden ist.
Lippenrotkorrektur:
Exzision überschüssiger Schleimhaut.
Bei Kerben und Asymmetrien Umverteilung der Lippenrotschleimhaut.
Verlängerung des Nasenstegs:
Hauptsächlich bei doppelseitigen Spalten notwendig. Der Eingriff sollte im fünften bis sechsten Lebensjahr vorgenommen werde, weil die Nasenentwicklung durch die Fixation der Nasenspitze behindert werden kann.
Die Verlängerung des Nasenstegs wird durch eine V-Y-Verschiebung eines Gabellappens aus den Narbenbereichen der Oberlippe erzielt.
Pharyngoplastik:
Sprachverbessernde Operation, die vorgenommen wird, wenn durch Sprachübungen ein nasaler Durchschlag nicht beseitigt werden kann. Dabei wird ein gestielter Schleimhautlappen aus der Pharynxhinterwand in das Velum eingelagert.
Das Gaumensegel wird so im mittleren Bereich an die Pharynxhinterwand angeheftet, während die lateralen Bereiche für die Luftdurchlässigkeit offen bleiben.
Die Operation nach Schönborn-Rosenthal verwendet einen unten gestielten Lappen, der in die orale Schicht des Gaumensegels eingelagert wird.
Die Operation nach Sanvenero-Rosselli wird mit einem oben gestielten Lappen ausgeführt, der in die nasale Schleimhaut des Gaumensegels eingelagert wird.
Nach der Operation ist eine erneute Sprachschulung erforderlich.
Die Operation ist bei den meisten Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und bei einigen Lippen-Kiefer-Spalten erforderlich. Nach der Operation einseitiger Spalten steht der spaltseitige Flügelknorpel zu tief.
Bei doppelseitigen Spalten ist der Naseneingang oft zu breit, während der Nasensteg (Kolumella) zu kurz sein kann.
Damit das Nasenwachstum nicht durch Narbenbildung behindert wird, sollte diese Operation erst nach dem 15. Lebensjahr vorgenommen werden:
Sekundäre Osteoplastik:
Die Operation kann bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und Lippen-Kiefer-Spalten vorgenommen werden, die nicht mit einer primären Osteoplastik versorgt wurden.
Der günstigste Zeitpunkt für diesen Eingriff ist der Abschluss der zweiten Dentition.
Die Spalte wird auf der oralen Seite eröffnet.
Nach Einlagerung von Beckenkammknochen wird die orale Schicht wieder verschlossen.
Die sekundäre Osteoplastik wird außerdem beim operativen Verschluss einer Restperforation im Knochenbereich vorgenommen. Hier geht es im wesentlichen um die Ausfüllung des Hohlraumes zwischen nasaler und oraler Schicht.
Eingriffe, die in der Regel nach Abschluss des Wachstumsalters vorgenommen werden, weil die primäre Behandlung unzureichend war.
Reoperation der Lippe:
Abbe-Neuber-Plastik:
Auffüllung einer zu kleinen und engen Oberlippe mit Unterlippengewebe.
Gestielte Lippenrotplastik:
Auffüllung eines zu schmalen Lippenrots der Oberlippe durch Unterlippengewebe.
Verlängerung der Nase:
Wenn eine Verkürzung des Nasenstegs nicht im Kindesalter beseitigt wurde, kann das Wachstum der Nase behindert werden. Im Erwachsenenalter ist die Nase dann insgesamt zu kurz.
Zur operativen Korrektur kann nach Mobilisation der Nasenweichteile die Einlagerung eines L-förmigen Winkelspans aus Rippenknorpel – gegebenenfalls mit zusätzlicher Verlängerung des Nasenstegs – erforderlich sein.
Verschluss einer Restperforation:
Nasale und orale Schleimhaut werden getrennt so mobilisiert, so dass sowohl die nasalen als auch die oralen Wundränder spannungslos miteinander vereinigt werden können.
Nach Naht der nasalen Schicht wird in dem Spaltbereich Beckenkamm- oder Rippenknochen eingelagert. Anschließend wird die orale Schicht vernäht.
Ist die Restperforation so groß, dass mit örtlichem Material ein Verschluss der nasalen und oralen Schleimhautränder nicht möglich erscheint, so ist eine Nahlappenplastik mit einem Zungenlappen oder einem mikrochirurgisch anastomosierten Transplantat erforderlich. Die Knochentransplantation sollte sekundär nach dem Weichteilverschluss erfolgen.
Verschluss einer Restspalte:
Bei nicht zu breiten Spalten kann der Verschluss mit örtlichem Material erfolgen. Gegebenenfalls muss zusätzlich Beckenkamm- oder Rippenknochen eingelagert werden.
Bei breiten Restspalten ist eine zusätzliche Nahlappenplastik erforderlich.
Vestibulumplastik:
Nach Osteoplastik im Alveolarfortsatzbereich wird nicht selten das Vestibulum abgeflacht. In der Regel ist dann sekundär eine Vetibulumplastik erforderlich (siehe Sulkusplastiken).
Vorverlagerung des Oberkiefers:
Bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten kann bei mangelhafter Oberkieferentwicklung eine maxilläre Retrognathie entstehen. Wenn diese nicht prothetisch ausgeglichen werden kann, ist eine operative Vorverlagerung des Oberkiefers nach Osteotomie erforderlich (siehe auch Maxilläre Retrognathie):
Aufbau der Apertura piriformis:
Eine Indikation besteht, wenn durch kieferorthopädische Behandlung einer maxillären Retrognathie eine normale Okklusion erzielt werden konnte und eine Hypoplasie der Nasenbasis zurückgeblieben ist.
Nach Freilegung der Apertura piriformis und Mobilisation der Nasenbasis wird hier zur Verbesserung des Profils Rippenknorpel oder ein Knochenersatzmaterial eingelagert.