Die Voraussetzungen für die Erlernung einer normalen Sprache müssen durch die operative und kieferorthopädische Behandlung geschaffen werden:
Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Patienten mit Gaumen- oder Velumspalten erlernt nach dem Spaltverschluss eine normale Sprache ohne Sprachbehandlung.
Die Entscheidung, ob eine Sprachbehandlung erforderlich ist, muss vom Logopäden getroffen werden. Aus diesem Grunde werden alle Patienten mit Spalten im Gaumenbereich im 3. Lebensjahr dem Sprachlehrer vorgestellt, der den Eltern Anweisungen geben kann, nach denen die Kinder zu Hause bestimmte Sprachübungen durchführen können.
Ergibt sich die Notwendigkeit einer Sprachtherapie, so erfolgt diese vor der Einschulung.
Die Sprachbehandlung wird vom Logopäden oder Sprachheilpädagogen stationär oder ambulant vorgenommen.
Wird trotz Sprachunterricht eine normale Sprache nicht erreicht, so muss gegebenenfalls eine Nachoperation (Pharyngoplastik, siehe Sekundäroperationen und Spätkorrekturen) vorgenommen werden. Die Indikation für diesen Eingriff muss im Konsens mit dem Logopäden gestellt werden.