Freimachen der Atemwege:
Vorläufige Blutstillung:
Kann erforderlich werden, wenn der Allgemeinzustandes des Patienten eine nach Lage der Dinge notwendige Sofortversorgung nicht zulässt.
Endgültige Blutstillung:
Freihaltung der Atemwege:
Notschienungsmaßnahmen:
Notversorgung von Weichteilverletzungen:
Wird nur durchgeführt, wenn eine Sofortversorgung, die immer zusammen mit der Versorgung der Kieferfrakturen erfolgen muss, wegen des Allgemeinzustandes des Patienten nicht möglich ist.
Folgende Maßnahmen können dann erforderlich werden:
Bei kombinierten Knochen- und Weichteilverletzungen Vorgehen von „innen nach außen“: Nach Wiederherstellung der Knochenstruktur durch Reposition und Fixation der frakturierten Kieferfragmente Versorgung der Weichteilverletzungen.
Eine definitive Sofortversorgung unmittelbar nach dem Unfall ist nur selten erforderlich. Indikationen sind:
Die definitive Frühversorgung ist in allen Fällen, bei denen der Allgemeinzustand des Patienten dies zulässt, die Methode der Wahl.
Die verzögerte definitive Versorgung wird vorgenommen, wenn der Allgemeinzustand des Patienten eine Frühversorgung nicht zulässt: Hier gelten folgende Regeln: