Entstehung im Kieferknochen aus Zahnleistenepithel entweder auf entzündlicher Basis oder als Fehlbildung. Durch den Druck der wachsenden Zyste wird der dem Zystenbalg anliegende Knochen osteoklastisch abgebaut. Als Ausgleich wird auf der periostalen Seite Knochen angebaut. Dabei entsteht der Eindruck, die Zyste dehne den Knochen. Der periostale Knochenanbau hält mit dem Knochenabbau in der Peripherie der Zyste nicht Schritt, wobei der die Zyste umgebende Knochen immer dünner wird. Bei großen Zysten kann der deckende Knochen vollständig resorbiert werden, wonach der Zystenbalg direkt an die benachbarten Weichteile angrenzt.
Entstehung in apikalen und lateralen Granulomen in der Regel aus Malassezschen Epithelresten der Wurzelhaut auf entzündlicher Basis. Die aus dem Wurzelkanal weitergeleitete Entzündung induziert das reaktive Epithelwachstum.
Ätiologie:
Radikuläre Zysten können in apikalen und lateralen Granulomen entstehen. Man unterscheidet daher:
Entstehung im Bereich noch nicht durchgebrochener Zähne aus dem Schmelzepithel.
Ätiologie:
Bei den follikulären Zysten unterscheidet man folgende Typen:
Follikuläre Zysten, die während des Zahndurchbruchs entstehen. Die knöcherne Wand zwischen Zyste und Gingiva ist resorbiert.
Zahnlose Zysten nach Fehlentwicklung des Schmelzorgans in der embryoplastischen Periode. In dieser Zeit, sind die Zahnhartsubstanzen noch nicht ausgebildet. Das Epithel der Keratozysten zeigt Verhornungstendenz und neigt nach unvollständiger Entfernung zu Rezidiven.
Diese Zysten entstehen nach unvollständiger Entfernung radikulärer oder follikulärer Zysten sowie nach unvollständiger Kürettage eines epithelhaltigen Granuloms.
Zysten im lateralen Parodontium vitaler Zähne, die aus Malassezschen Epithelresten entstanden sind. Diese Zysten müssen von den lateralen radikulären Zysten devitaler Zähne unterschieden werden.
Zysten im Bereich der Gingiva, die dem Alveolarknochen aufsitzen. Diese sehr seltenen Zysten findet man am ehesten in der Eckzahn- und Prämolarenregion des Unterkiefers. Sie entwickeln sich vermutlich aus versprengten Resten der Zahnleiste.
Symptomatik:
Röntgendiagnostik:
Differenzialdiagnose:
Therapie:
Nach kompletter Entfernung des Zystenbalges bleibt eine Knochenhöhle zurück, die sich, wenn sie nicht zu groß ist, allmählich durch Knochenapposition schließt.
Die Therapieplanung kann aber auch davon ausgehen, dass Epithel und Zystenbalg – außer bei Keratozysten – keine pathologischen Gewebe sind und eine totale Entfernung daher nicht unbedingt erforderlich ist. Wenn die Zyste eröffnet und in der Folgezeit offengehalten wird, sistiert das durch Druck des Zysteninhalts induzierte Wachstum. Durch Knochenanbau kann dann im Idealfall die ursprüngliche Form des Kiefers wiederhergestellt werden.
Beide Methoden sind mit verschiedenen Indikationen in der Praxis im Gebrauch:
Die Zystektomie (Methode Partsch II) hat eine komplette Entfernung der Zyste durch Kürettage zum Ziel.
Indikationen:
Kontraindikationen:
Der operative Zugang wird im Unterkiefer vestibulär und im Oberkiefer nach Prüfung der Knochendicke mit einer spitzen Sonde auf der knochenärmeren Seite entweder vestibulär oder palatinal angelegt.
Die Zystektomie kann mit einer Wurzelspitzenresektion oder der Entfernung eines retinierten Zahnes verbunden werden.
Eine Nachbehandlung nach Zystektomie ist in der Regel nicht erforderlich, die Knochenregeneration sollte durch Röntgenkontrollen überprüft werden.
Kommt es postoperativ zu einer entzündlichen Reaktion mit Sekretion und Sekretverhaltung, so muss die Wunde geöffnet und drainiert, gegebenenfalls wie nach Zystostomie tamponiert werden.
Die Zystostomie (Methode Partsch I) beinhaltet die Eröffnung der Zyste durch Resektion der vestibulären oder palatinalen Wand unter Belassung des übrigen Zystenbalges, wodurch die Zyste zu einer Nebenhöhle der Mundhöhle gemacht wird.
Indikationen:
Der Wundrand der über der Zyste abgelösten Mundschleimhaut wird am knöchernen Rand der Zyste durch Nähte fixiert, so dass die Schleimhaut mit dem Zystenbalg zusammenwachsen kann. Die Zystenhöhle wird mit einem Salbenstreifen tamponiert.
Während der Nachbehandlung wird die Tamponade in zwei- bis dreitägigen Abständen gewechselt. Nach Abheilung muss die Höhle nach den Mahlzeiten ausgespült werden.
Nach Zystostomie großer Zysten im aufsteigenden Unterkieferast besteht die Möglichkeit, dass die Weichteile sich über der Zystenöffnung aneinanderlegen und es so zu einem Verschluss des Zystostomas kommt. Es ist daher zweckmäßig nach der Operation einen Obturator nach einem Wachsabdruck anzufertigen und einzugliedern.
Nach einer Zystostomie reagiert das Knochengewebe mit einer lumenwärts gerichteter Knochenapposition, wodurch sich die Zystenbucht allmählich abflacht und in einigen Monaten weitgehend verschwunden ist.
Bleibt eine adäquate Abflachung aus, so kann eine sekundäre Zystektomie vorgenommen werden.
Im Oberkiefer ist die Regenerationsfähigkeit des Knochens deutlich schlechter als im Unterkiefer. Es muss daher damit gerechnet werden, dass hier nach Zystostomie keine ausreichende Knochenneubildung stattfindet.
Eine Zystostomie wird daher im Oberkiefer nur in besonderen Fällen vorgenommen werden, wenn z.B. der knöcherne Nasenboden über der Zyste resorbiert ist. Zur Verstärkung des Nasenbodens kann dann der vestibulär oder palatinal gebildete Lappen in die Zyste eingeschlagen werden. Später ist dann noch eine sekundäre Zystektomie mit Einlagerung eines Knochenersatzmaterials erforderlich.
Zystenhöhlen des Oberkiefers, denen sowohl die vestibuläre als auch die palatinale Knochenlamelle fehlt, zeigen nach Zystostomie die schlechteste Knochenregeneration. In solchen Fällen kommt nur eine Zystektomie mit Ausfüllung der Höhle durch ein Knochenersatzmaterial oder eigenen spongiösen Knochen infrage.
Bei Durchbruchszysten wird lediglich die gingivale Zystenwand abgetragen. Der dann mit der Krone freiliegende Zahn stellt sich danach in der Regel spontan ein. Gegebenenfalls muss kieferorthopädisch nachgeholfen werden.
Eine Zystenfensterung wird bei sehr großen Unterkieferzysten vorgenommen, wenn der Knochen so stark verdünnt ist, dass nach einer Zystostomie, die mit weiterer Schwächung des Knochens einhergeht, mit einer Unterkieferfraktur gerechnet werden muss. In solchen Fällen wird im Vestibulum dort, wo die Knochenlamelle am dünnsten ist, ein daumennagelgroßes Fenster ausgeschnitten. Die Zyste wird dann ausgespült und mit einem Salbenstreifen locker tamponiert. Die Streifeneinlage wird unter gleichzeitiger Spülung zweimal wöchentlich gewechselt, bis die Knochenapposition so weit fortgeschritten ist, dass eine Zystostomie mit breiter Eröffnung oder sogar eine Zystektomie ohne Gefahr einer Fraktur möglich ist.
Die antronasale Zystostomie (Wassmund) wird bei größeren Zysten im Oberkieferseitenzahnbereich, die sich in die Kieferhöhle ausgebreitet haben, vorgenommen. Die Zyste wird durch Resektion der Trennwand mit der Restkieferhöhle vereinigt und über ein Fenster im unteren Nasengang offengehalten.
Keratozysten, die im Röntgenbild eine stärkere Kammerung oder gar eine blasige Struktur aufweisen, rezidivieren sowohl nach Zystostomie als auch nach Zystektomie in einem hohen Prozentsatz (etwa 40 %). Wenn nach sorgfältiger Zystektomie ein Rezidiv auftritt, ist eine Segmentresektion des befallenen Kieferabschnitts erforderlich. Das resezierte Kiefersegment muss danach durch ein Knochentransplantat ersetzt werden.
Laterale radikuläre Zysten sind in der Regel nicht ohne Extraktion des betroffenen Zahnes, in dessen Parodontium sie sich entwickelt haben, zu entfernen. Nach der Extraktion kann die Zyste durch Kürettage über die Alveole entfernt werden. In seltenen Fällen ist eine Aufklappung der Gingiva mit Eröffnung des Parodontiums erforderlich.
Laterale parodontale Zysten können in der Regel unter Erhaltung der vitalen Nachbarzähne nach Aufklappung der Gingiva durch Kürettage entfernt werden. Der Hohlraum wird anschließend mit einem Knochenersatzmaterial ausgefüllt.