Nach dem Durchbruch der ersten Molaren (sechs- bis achtjährige Kinder), der zweiten Molaren (elf- bis 13-jährige Kinder) und der Prämolaren kann die Versiegelung der Grübchen und Fissuren vorgenommen werden.
Angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:
- kariesaktiven Kindern zwischen dem sechsten und 15. Lebensjahr
- stark zerklüfteten, kariesgefährdeten okklusalen, bukkalen und palatinalen Fissuren und Grübchen
- kariesfreien Fissuren, die keinen eindeutig einsehbaren Boden haben
Nicht angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:
- vorhandener okklusaler und approximaler Karies
- flachem Höckerrelief, flachem einsehbarem Fissurenverlauf
- kariesinaktiven Kindern