Der Zahnarzt als Spezialist

Zahnärzten und Fachzahnärzten ist es erst seit einigen Jahren gestattet zusätzliche Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte auf Praxisschildern und auch in den Medien zu  bewerben. Patienten soll damit die Möglichkeit einer besseren Information über Zahnärzte mit speziellen und zusätzlichen Fachkenntnissen gegeben werden.

Die Voraussetzungen zur Nennung von Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkten als Zahnarzt sind aber nicht einheitlich geregelt worden. Teilweise begnügen sich Landeszahnärztekammern mit Selbsteinschätzungen der Zahnärzte bei der Ausweisung von weit über  200 möglichen Tätiigkeitsschwerpunkten. Oft dürfen auch mehrere Tätigkeitsschwerpunkte genannt werden.

Spezialisierungen und Fachkenntnisse sollten jedoch auf überprüfbarer Qualifikation von Zahnärzten beruhen. Masterstudiengänge oder Postgraduale Studiengänge für berufstätige Zahnärzte mit einer mehrjährigen Weiterbildungsdauer an Universitäten und anerkannten Fortbildungsinstituten sind in Deutschland aber neu oder erst im Aufbau.

Für Patienten ist es daher leider häufig nicht möglich, die Wertigkeit und Verlässlichkeit von Tätigkeitsschwerpunkten und sonstigen ausgewiesenen Qualifikationen zu überprüfen und einzuschätzen.

Es sei aber hervorgehoben, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Allgemein-Zahnärzten aufgrund jahrelanger oft jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung und freiwilliger Fortbildung ähnliche oder sogar gleichwertige Qualifikationsstandards im Vergleich zu einem spezialisierten Zahnarzt erreicht haben kann.

Nachstehend sind die Fachgebiete, Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte für Zahnärzte genannt, die auf überprüfbaren Qualifikationen beruhen, die qualifizierenden Einrichtungen werden genannt.

Zahnärzte mit Fachgebietsbezeichnungen

Durch eine mehrjährige und hauptberufliche Weiterbildung an Universitäten, Krankenhäusern oder zugelassenen Weiterbildungsstätten mit abschließender Prüfung können die nachstehenden Gebietsbezeichnungen erworben werden:

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
  • Fachzahnarzt für Oralchirurgie
  • Fachzahnarzt für Parodontologie
  • Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen
  • Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie


Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (teilweise mit der Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen") müssen vor ihrer Weiterbildungzeit  zum Facharzt ein ärztliches und zahnärztliches Studium absolviert haben.

Zahnärzte als Spezialisten oder mit zertifizierten Tätigkeitsschwerpunkten

Eine  mehrjährige Weiterbildung zum Spezialisten oder zertifizierten Zahnarzt erfolgt durch vorbereitende Curricula und postgraduale Studiengänge an Universitäten oder anerkannten Fortbildungsinstituten. Die zertifizierenden Fortbildungsstätten sind in Klammern genannt.

Zahnarzt für Ästhetische Zahnheilkunde

  • Master of Science „Zahnmedizinische Funktion und Ästhetik“ (DGÄZ Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde  – Universität Greifswald).
  • Master of Science Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin (Universität Krems)
  • Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin (Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde DGÄZ)   

Zahnarzt für Alterszahnmedizin

  • Spezialist für Seniorenzahnmedizin (Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin DGAZ)

Zahnarzt für Endodontie

  • Spezialist in Endodontologie (Deutsche Gesellschaft für Endodontie DGEndo)
  • Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Endodontologie (Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung DGZ)

Zahnarzt für Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie

  • Spezialist für Funktionsdiagnostik und –therapie (Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und –therapie  DGFDT)
  • Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung (Universität Greifswald)

Zahnarzt für Implantologie

  • Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie BDIZ (Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte)
  • Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie DGI  (Deutsche Gesellschaft für Implantologie)
  • Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik und Zahntechnik (Deutsche Gesellschaft für Implantologie)
  • Spezialist Implantologie (Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie DGZI)
  • Spezialist für Implantologie (European Dental Association EDA)
  • Geprüfter Experte der Implantologie (Deutschen Gesellschaft für Orale Implantologie DGOI)
  • Master of Oral Medicine in Implantology (Universität Münster)
  • Master of Science Implantologie (Universitäten)

Zahnarzt für Kinderzahnheilkunde

  • Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendzahnheilkunde (Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung  DGK und DGZ)
  • Spezialist  für Kinder- und Jugendzahnheilkunde der DGK/DGZ)

Zahnarzt für Laser - Zahnmedizin

  • Tätigkeitsschwerpunkt Zahnärztliche Lasertherapie (Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Lasertherapie DGL)
  • Tätigkeitsschwerpunkt „Laseranwendung in der Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde“ (Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Lasertherapie DGL)

Zahnarzt für Parodontologie

  • Master of Science in Periodontology (Steinbeis Hochschule Berlin)
  • Spezialist für Parodontologie (Deutsche Gesellschaft für Parodontologie DGP)
  • Master of Science Parodontologie (Universitäten)

Zahnarzt für Prothetik und Zahnersatz

  • Spezialist für Prothetik (Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde DGZPW)
  • Master of Science Zahnmedizinische Prothetik (Universitäten)
  • Master of Science Clinical Dental CAD/CAM (Universität Greifswald)
  • Zahnarzt für Zahnerhaltung
  • Spezialist für Zahnerhaltung präventiv und restaurativ (Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung DGZ)