Notwendige zahnärztliche Behandlungen können in der Regel vorgenommen werden. Einige Besonderheiten sind jedoch zu beachten:
Infolge der veränderten hormonellen Situation kann eine hyperplastische Gingivitis (siehe Hyperplastische Gingivitis) oder eine Schwangerschaftsepulis (siehe Reaktive Hyperplasien (reparative Granulome)) auftreten.
Exzisionen dieser Veränderungen sind in der Schwangerschaft nicht angezeigt, weil eine hohe Rezidivgefahr besteht.
Auch gelockerte Zähne sollten möglichst nicht entfernt werden. Statt dessen werden die entzündlichen Veränderungen durch Spülungen mit einem desinfizierenden Mundwasser sowie durch Mundreinigungen und Pinselungen mit Gentianaviolett behandelt.
Bilden sich die Veränderungen nach Beendigung der Schwangerschaft nicht zurück, so ist eine Exzision – gegebenenfalls auch die Extraktion gelockerter Zähne – angezeigt.
In den ersten vier Schwangerschaftsmonaten ist die Abortgefahr erhöht.
Am Ende des siebten Monats besteht die Möglichkeit der Auslösung einer Frühgeburt.
In diesen Zeiten sollten chirurgische Maßnahmen möglichst unterbleiben.
In den letzten Schwangerschaftswochen kann bei liegender Position der Patientin im Behandlungsstuhl der venöse Rückstrom zum Herzen durch den Druck des Uterus gestört sein, wodurch ein Blutdruckabfall resultiert.
Die zahnärztliche Behandlung sollte in dieser Zeit in Sitzposition der Patientin erfolgen.
Nicht dringliche Röntgenaufnahmen sind während der Schwangerschaft zu unterlassen.
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