Anamnese:
Lebensgewohnheiten, Ernährung, Genussmittel (Alkohol, Rauchen), berufliche Exposition, Kontakt mit karzinogenen Noxen, Medikamenteinnahme.
Familienanamnese: Erbliche Konstitution.
Symptome und Zeitpunkt ihres Auftretens.
Inspektion:
Oberflächenbeschaffenheit: Glatte Oberfläche, Farbveränderung, papillomatöse Veränderung, Ulzeration.
Weichteilschwellung, Knochenauftreibung.
Palpation:
Konsistenz, Ausdehnung, Abgrenzung und Beziehung zu Nachbarstrukturen.
Lymphknotenbefund: Vergrößerung und Verschieblichkeit.
Neurologischer Befund:
Prüfung der Fazialisfunktion und der Sensibilität im Bereich der Trigeminusäste.
Röntgenbefund:
Aufhellungen und Verschattungen bei Knochenaufnahmen. Verschattungen bei Aufnahmen der Nasennebenhöhlen.
Tomographie:
Darstellung des Schädels in verschiedenen Schichten.
Computertomographie:
Schichtaufnahmen im Bereich des Mittelgesichtes und der Schädelbasis.
Kernspintomographie (Magnetresonanz, MR):
Darstellung von Weichteiltumoren im Zungen-, Oropharynx- und Halsbereich.
Sonographie:
Darstellung von Weichteilprozessen, insbesondere im Bereich der Halslymphknoten.
Szintigraphie:
Darstellung von krankhaften Speicherungseffekten in Organen und Geweben durch intravenöse Injektion von Radioisotopen. Im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich hauptsächlich Knochenszintigraphie mit Nachweis von entzündlichen Prozessen (Osteomyelitis) oder knochenbildenden Tumoren.
Zytologische Diagnostik:
Mikroskopische Beurteilung von Zellen aus Abstrichen. Im Gegensatz zur Probeexzision werden einzelne Zellen untersucht. Das Verfahren besitzt daher nicht die Aussagekraft einer Probeexzision.
Probeexzision:
Ergeben sich Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente für das Vorliegen eines Tumors, so ist eine Gewebsentnahme zur histologischen Geschwulstdiagnostik obligatorisch.
Bei der Probeexzision muss ein genügend großes Gewebsstück entnommen werden, das möglichst auch gesundes Gewebe aus dem Randgebiet enthält. Kleinere Tumoren werden in toto exzidiert (Exzisionsbiopsie).
Eine Probeexzision sollte in der Regel nicht in der zahnärztlichen Praxis vorgenommen werden, weil durch diese Maßnahme der klinische Befund verändert wird. Nach einer intraoralen Gewebsentnahme tritt unweigerlich eine entzündlich bedingte Infiltration auf, die einige Wochen anhalten kann und klinisch nicht vom Tumorgewebe zu unterscheiden ist. Die Probeexzision sollte daher nur in einer Fachklinik vorgenommen werden, wo auch die gegebenenfalls notwendig werdende operative Behandlung sofort durchgeführt werden kann.
Hier kann auch eine Schnellschnittuntersuchung vorgenommen werden. Das entnommene Gewebsstück wird vom Pathologen in einem Schnellverfahren bearbeitet, so dass die Diagnose dem Operateur während der Operation bereits nach 10 bis 15 Minuten mitgeteilt werden kann.
Eine andere Situation ist gegeben, wenn sich der Tumorverdacht während einer zahnärztlichen Operation ergibt. In einem solchen Fall soll Gewebe für die histologische Untersuchung entnommen und der Patient sofort an eine Fachklinik überwiesen werden.
Darüber hinaus sollte grundsätzlich bei einer Operation entferntes Gewebe (Zystenbälge, größere apikale Granulome, verändertes Knochengewebe u.a.) zur histologischen Untersuchung gegeben werden, auch wenn sich ein Tumorverdacht nicht ergeben hat.
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