Knochenaugmentation und
gesteuerte Knochenregeneration
Voraussetzung für eine simultane Durchführung von Implantation und Knochenaugmentation ist eine stabile Fixation der Implantate.
Reicht der vorhandene Knochen für eine stabile Fixation der Implantate nicht aus, so ist ein zweiphasiges Vorgehen erforderlich.
Implantation mit Alveolarkammaufbau durch körpereigenen Knochen:
Diese Operation wird hauptsächlich im Unterkiefer vorgenommen.
Sinusbodenelevation (Sinuslift) mit Augmentation und Implantation:
Bei dieser Operation wird die Schleimhaut am Boden der Kieferhöhle abgelöst und nach oben verlagert.
In den Hohlraum zwischen knöchernem Kieferhöhlenboden und Kieferhöhlenschleimhaut wird Knochen oder ein Knochenersatzmaterial eingelagert.
Eine simultane Implantation ist nur bei einer ausreichenden Restknochenhöhe des Oberkiefers möglich.
Sinuslift mit perkrestalem Zugang:
Sinuslift über ein Knochenfenster:
Transposition des N. alveolaris inferior:
Wenn bei Atrophien im Seitenzahnbereich des Unterkiefers die Knochensubstanz über dem N. alveolaris inferior für die Aufnahme von Implantaten nicht ausreicht, kann eine Transposition des Nervs vorgenommen werden wonach entsprechend längere Implantate eingelagert werden können.
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