Unter Endodontie wird die Behandlung des Zahnhalteapparats und des Zahnmarks verstanden. Patienten kommen meist im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung in Verbindung mit der Endodontie. Eine Wurzelkanalbehandlung ist eine sinnvolle Maßnahme, um das Ziehen eines stark befallenen Zahns zu vermeiden. Zahnerhaltung ist also die oberste Maxime der Endodontie. Das hat auch langfristige Vorteile, wenn andere Zähne durch Erkrankungen belastet sind. Es werden Lücken vermieden, die sehr schwierige Behandlungssituation langfristig verursachen können.
Man unterscheidet bei der Wurzelkanalbehandlung zwei Varianten, je nachdem, ob eine erstmalige Behandlung oder eine Revisionsbehandlung nach dem erneuten Auftreten einer Entzündungssituation vorzunehmen ist. Die oberste Maxime des Zahnerhalts wird inzwischen als so wichtig angesehen, dass es sich auch lohnt, mehrfach den Versuch zu unternehmen, den betroffenen Zahn zu retten.
In den meisten Fällen ist aber die erste Behandlung des Wurzelkanals erfolgreich. Bei dem betroffenen Zahn wird zunächst dafür gesorgt, dass es zu einer möglichst vollständigen Entfernung alles entzündeten Materials und Gewebes innerhalb des Zahns kommt. Dabei müssen sämtliche Kanäle der Zahnwurzel mit sehr feinen Nadeln nach der Freilegung ausgefeilt werden. In vielen Fällen ist der so behandelte Zahn noch viele Jahrzehnte gut funktionsfähig. In einer geringen Zahl von Fällen, kommt es aber zu einem erneuten Befund, beispielsweise weil kleine Reste befallenen Material nicht vollständig aus den Wurzelkanälen entfernt werden konnten.
In diesem Fall ist eine erneute Behandlung (Revision Wurzelkanalbehandlung) nötig. Bei der Revision Wurzelkanalbehandlung wird dasselbe Ziel verfolgt wie bei der ursprünglichen Behandlung: Mittels Zahnerhaltung soll vermieden werden, dass der betroffene Zahn gezogen werden muss. Die Zahnkanäle werden bei der Revision Wurzelkanalbehandlung erneut freigelegt und die Wurzelkanäle werden vom neu befallenen Material befreit. Bakterien, die sich neu angesiedelt haben, werden entfernt.
Ebenfalls ein wichtiger Bereich der Endodontie ist die Wurzelspitzenresektion (abgekürzt WSR). Manchmal ist es nicht möglich, die Wurzelspitze bei einer Behandlung von innen (durch die Zahnkrone) vollständig zu entfernen. Dann wird unter Umständen eine Wurzelspitzenresektion notwendig, die von außen - über den Kieferknochen - auf die Wurzelspitze zugreift und diese abschneidet oder entfernt. Die Wurzelspitzenresektion ist nur notwendig, wenn nicht auf anderem Wege das entzündete Material entfernt werden kann. Die WSR ist nur in einer geringen Zahl von Fällen notwendig, nämlich dann, wenn ein gesonderter Befall der Wurzelspitzen nicht ausgeschlossen werden kann und/oder wenn beim Patienten nach der Wurzelbehandlung noch Schmerzen von der Wurzelspitze ausgelöst werden. Die WSR wird ambulant durchgeführt und stellt normalerweise keine besondere Belastungssituation dar. Mit der WSR stellt der Arzt sicher, dass alle Maßnahmen zur Zahnerhaltung auch wirksam gemacht werden.
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