Nach dem Durchbruch der ersten Molaren (sechs- bis achtjährige Kinder), der zweiten Molaren (elf- bis 13-jährige Kinder) und der Prämolaren kann die Versiegelung der Grübchen und Fissuren vorgenommen werden.
Angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:
Nicht angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:
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