Der Wunsch nach jugendlichem, gesunden Aussehen ist wohl so alt wie die zivilisierte Menschheit selbst. Jedoch gab und gibt es, abhängig vom jeweiligen Schönheitsideal, unterschiedliche Auffassungen von „Schönheit“. Die zu Zeiten des Malers Rubens bevorzugte körperliche Fülle würde man heute als „dick“ bezeichnen. Und auch was die Zähne anbelangte war nicht immer „strahlend weiß“ das Gewünschte. Als Schönheitsideal verstanden Japaner und Chinesen in früherer Zeit etwas ganz anderes- schwarze Zähne waren ihre Vorstellung von gelungener höchster Ästhetik.
In der heutigen Zeit wollen wir von schwarzen Zähnen nichts mehr wissen, im Gegenteil- weiß sollen sie sein- und Schönheit, Ästhetik und Gesundheit eines Menschen vermitteln. Leider ist dieser Wunsch häufig aber nur ein Wunsch. Das Leben hat mit vielen Dingen, seien es Nahrungs- und Genussmittel (Rauchen, Tee, Kaffee, Rotwein, Medikamente) im Laufe des Lebens seine Spuren auf dem, was bei einem kleinen Kind noch strahlend weiß war, hinterlassen.
Auch durch Unfälle, in deren Folge ein Zahn „abstirbt“, entstehen Verfärbungen an den natürlichen Zähnen. Manchmal aber ist es nicht einmal „das Leben“ welches die Zähne dunkel und unattraktiv erscheinen lässt- bei vielen Menschen findet sich eine natürliche, etwas dunklere Farbe. Oft nehmen diese Menschen eine sogenannte „Schonhaltung“ ein- sie lächeln, wenn überhaupt, dann nur mit geschlossenem Mund, damit der vermeintliche Makel nicht zu sehen ist.
Kosmetische Eingriffe am Menschen, die lediglich einer „Verschönerung“ dienen, dürfen keine Gefahr für die Gesundheit hervorrufen. Für die Aufhellung von Zähnen wurden noch bis vor kurzer Zeit Mittel eingesetzt, die Zähne und Zahnfleisch schädigten. Heute besteht aber nach vielen wissenschaftlichen Studien eine allgemeine Übereinkunft, dass das Aufhellen von Zähnen dann nicht schädlich ist, wenn es mit den geeigneten (pH- neutralen) Mitteln und fachmännisch (nicht zu lange Einwirkzeit von nicht zu „starken“ Bleichmitteln) durchgeführt wird.
Im Gegensatz zu Zahnbelägen können Zahnverfärbungen nicht einfach durch Zahnreinigungen entfernt werden. Die Verfärbungen haben sich nämlich in die oberste Schicht der Zähne, den Zahnschmelz, eingelagert. Allerdings muss, damit eine Aufhellungsbehandlung auch erfolgreich durchgeführt werden kann, vor dem Bleaching stets eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Nur bei sauberen und Belag freien Zähnen kann einerseits die tatsächliche Zahnfarbe vor der Aufhellung genau ermittelt werden. Andererseits „wirkt“ das Mittel zur Aufhellung nur dann optimal wenn sich keine Plaque auf den Zähnen befindet. Selbstverständlich muss vor einer Aufhellungsbehandlung eine gründliche zahnärztliche Untersuchung erfolgen. Verborgene Defekte nämlich, Karies oder Löcher in den Zähnen, oder Veränderungen auf dem Zahnfleisch können sich durch eine Bleaching- Behandlung verschlimmern oder gar zu Schmerzen führen. Deswegen ist auch dazu zu raten, Aufhellungsbehandlungen durch einen Zahnarzt und nicht etwa in einem Kosmetik- oder sogar Tattoo- Studio durchführen zu lassen.
In aller Regel werden zum Bleachen Präparate, die Wasserstoffperoxid enthalten, in verschiedenen Konzentrationen, eingesetzt. Sie dringen in den Zahn ein und spalten dort Sauerstoffradikale ab. Diese beeinflussen die im Zahn befindlichen Farbstoffe so, dass sie als Farbe nicht mehr zu erkennen sind. Unterschiedliche Methoden werden hierfür eingesetzt:
Die Aufhellung mit speziell für den jeweiligen Patienten angefertigten „Schienen“.
Dafür wird vom Patienten eine Abformung genommen. Daraus wird ein Modell- und auf diesem die persönliche Bleichschiene, ein dünner biegsamer Plastiküberzug für die Zähne, angefertigt. Für die eigentliche Behandlung wird die Schiene mit dem Bleaching-Gel befüllt und zu Hause oder da, wo der Patient nicht in der Öffentlichkeit auftreten muss, für mindestens eine- und bis zu 8 Stunden eingesetzt. Je länger die Schiene getragen wird, desto intensiver kann das Aufhellungs- Gel einwirken. Allerdings steigt auch die Gefahr einer Zahn- und Zahnfleischreizung mit einer steigenden Tragedauer an.
Eine solche Behandlung findet stets unter Aufsicht eines Zahnarztes in seiner Praxis statt. Es kommen hierfür nämlich Materialien mit höheren Konzentrationen zum Einsatz. Diese Behandlung wird ohne Schiene, dafür aber zumeist mit einem auf dem Zahnfleisch aufgetragenen Schutzwall in einer viel kürzeren Zeit als das Home Bleaching durchgeführt. Manchmal wird für eine solche Behandlung auch eine Bestrahlung mit Bleaching Lampen eingesetzt. Eine solche Behandlung dauert zwischen 10 und 60 Minuten, je nachdem welche Konzentration des Gels eingesetzt wird.
Wenn einzelne Zähne, deren Nerv abgestorben ist (der Zahn ist avital) aufgehellt werden sollen, so geschieht dies mit der Einlage des Gels in den Zahn selber. Er wird dafür aufgebohrt, das Präparat eingelegt, wieder verschlossen und das Aufhellungsmittel für längere Zeit (einige Tage) im Zahn belassen.
Bei einigen Patienten treten, vor allem wenn die Behandlung zu lange- oder mit zu starken Präparaten durchgeführt wurde, anfangs Empfindlichkeiten gegen Süßes und Saures auf. Auch werden die Zähne temperaturempfindlich. Dies hält erfahrungsgemäß nicht lange an und verschwindet bald wieder.
Wenn Aufhellungspräparate mit einem zu niedrigem (saurem) pH- Wert eingesetzt werden kann dies zu einem Säureangriff auf die Zähne- und damit einem Aufrauen führen.
Durch das Bleaching können Mineralien aus den Zähnen herausgelöst werden. Das kann zu einer unregelmäßigen Zahnfarbe- zu weißen Flecken führen. Aber auch diese Erscheinung verschwindet sehr schnell wieder. Unterstütz wird eine Remineralisation durch das Auftragen von bestimmten Gels.
Im Gegensatz zu den natürlichen Zähnen wirkt eine Aufhellungsbehandlung nicht auf Zahnersatz (verblendete weiße Kronen) Anfänglich „gleich“ aussehende Zahnreihen können dadurch, dass die natürlichen Zähne durch eine Aufhellungsbehandlung weißer werden als der Zahnersatz, unterschiedliche Farben aufweisen. Auf Kunststofffüllungen an Frontzähnen werden nicht mit aufgehellt und müssen gegebenenfalls nach dem Ende der Behandlung erneuert- und farblich angepasst werden.
Zu allen Verfahren muss gesagt werden, dass eine Aufhellungsbehandlung nicht ewig- zumeist aber doch längere Zeit, manchmal jahrelang, anhält. Abhängig ist diese Dauer von der Art der Ernährung (Rauchen, Tee, Kaffee, Rotwein) und einer guten Zahnpflege. Vorsichtig sollte dabei mit aufhellenden Zahnpasten umgegangen werden. Sie enthalten häufig grobe Schmirgelkörper, welche die Zähne aufrauen. Und auf rauen Zähnen können sich Farbstoffe, die dann in den Schmelz eindringen, leichter festsetzen.
Zahnaufhellungsbehandlungen sind keine medizinisch notwendigen- sondern kosmetische Behandlungen. Deswegen werden die Kosten dafür auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen. Je nach verwendeter Methode sind die Preise hierfür sehr unterschiedlich. Der die Aufhellung durchführenden Zahnarzt wird genau über die anfallenden Kosten aufklären.
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