Viele der Leistungen, die wir anbieten, sind zeit- und kostenaufwändig – und die Kassen zahlen nicht immer oder häufig nur eingeschränkt. Wo es sich trotzdem lohnt zu investieren oder wie Sie letztendlich sparen können – das erfahren Sie hier.
Wenn es um die Kosten Ihres Zahnersatzes geht, zahlen die Krankenkassen immer nur einen begrenzten Festzuschuss. Damit Sie sich auch für einen höherwertigen Zahnersatz entscheiden können, bieten wir Ihnen Ratenzahlungen zur Finanzierung an.
So können Sie den Eigenanteil Ihrer Zahnarztrechnung in bis zu 36 Raten begleichen.
Ratenzahlungen bis zu 6 Monaten sind sogar zinsfrei. Diesen Service bieten wir in Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft unseres Vertrauens.
Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie den Eigenanteil bei Zahnersatz zum Teil erheblich reduzieren. Private und gesetzliche Krankenversicherer bieten sehr unterschiedliche Tarife für Zahnersatz an. Reine Zahn-Zusatzversicherungen zahlen dagegen auch bei weiteren zahnärztlichen Leistungen, wenn die Kasse nicht zahlt, z. B. bei Wurzelbehandlungen oder Prophylaxemaßnahmen. Mehr Informationen finden Sie z. B. unter www.test.de.
Mit dem Bonusheft können Sie bares Geld sparen. Haben Sie über fünf bzw. zehn Jahre lückenlos einen Praxisstempel bekommen, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 20 bzw. 30 %. Den Stempel ins Bonusheft erhalten Sie von uns einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zweimal jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Sie umfasst die Inspektion von Zähnen und Zahnfleisch, einmal
jährlich die Entfernung von Zahnstein sowie alle zwei Jahre den PSI-Index (siehe Frage 6). Eine Praxisgebühr wird nicht fällig. Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ist ein Pfeiler zur lebenslangen Mundgesundheit.
Die Professionelle Zahnreinigung unterstützt die Mundhygiene zu Hause. Zwei- bis viermal jährlich durchgeführt hilft sie nachweislich, Zahn- und Zahnfleischerkrankungen zu verhindern. Während der zirka einstündigen Prophylaxesitzung entfernt eine Fachkraft alle weichen und harten Beläge – insbesondere dort, wo die Zahnbürste kaum hinkommt. Sie versiegelt die Zähne mit Fluoriden und gibt Hinweise zur optimierten Mundhygiene. Die PZR ist eine reine Privatleistung, aber eine lohnende Investition in die Mundgesundheit.
Erwachsene profitieren vom PSI (= Parodontaler-Screening-Index), der Zahnfleischtaschen misst. Das Erkrankungsrisiko für Karies und Parodontitis helfen bakteriologische Tests zu ermitteln. Sinnvoll für Schwangere sind enge Kontrolluntersuchungen, um Zahnfleischveränderungen zu erkennen. Für Kinder und Jugendliche zahlen Krankenkassen Individual-Prophylaxemaßnahmen, u. a. die Fluoridierung und Fissurenversiegelung von Backenzähnen.
Komposite sind zahnfarbene Kunststoffe, die sich u. a. als Füllungswerkstoff gut bewährt haben. Bei notwendigen Zahnfüllungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur Amalgamfüllungen komplett. Bei alternativen Füllungswerkstoffen wie Kompositen, die aufwändiger zu verarbeiten sind, muss der Patient zuzahlen.
Grundsätzlich ja. Seit 2005 gilt der „befundbezogene Festzuschuss“, der sich an dem Befund (z. B. zahnbegrenzte Lücke) orientiert. Entscheidet sich der Patient statt für die Regelversorgung (z. B. eine Brücke) für einen höherwertigen Zahnersatz, bleibt der Zuschuss bestehen – der Eigenanteil fällt aufgrund höherer Kosten aber größer aus.
Reicht die Karies bis ins Zahnmark (Caries profunda), hilft oft nur eine Wurzelbehandlung, um den Zahn zu retten. Je sorgfältiger diese durchgeführt wird, umso größer die Erfolgschancen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur eingeschränkt, insbesondere im Bereich der Backenzähne.
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