Manche Zähne sind so verlagert, also schief oder quer gewachsen, dass sie nicht einfach gezogen werden können, sondern operativ entfernt werden müssen. Häufig kommt dies bei Eckzähnen oder den Weisheitszähnen vor. Letztere sind teilweise sehr tief im Kiefer verankert oder liegen komplett waagerecht, sodass der Zahn im Kiefer durchtrennt werden muss. Die Zahnentfernung kann je nach Ausgangssituation unter lokaler Betäubung oder auch unter Vollnarkose durchgeführt werden.
Diese Methode erweist sich besonders bei jüngeren Patienten mit noch nicht vollständig ausgebildeten Zähnen als sehr erfolgreich. Ist infolge Unfalls ein Zahn verloren gegangen, kann er oftmals durch einen anderen eigenen Zahn ersetzt werden. So bewähren sich beispielsweise Weisheitszähne als Ersatz für Backenzähne und ein Schneidezahn kann durch einen schmalen Backenzahn erfolgreich ersetzt werden. Dieser natürliche Zahnersatz ist durch seine hohe Biokompatibilität langfristig auch dem besten künstlichen Zahnersatz überlegen.
Die Wurzelspitzenresektion oder chirurgische Endodontie ist die Fortführung der Wurzelbehandlung und eine letzte Maßnahme, um den Zahn zu erhalten. Hier erfolgt der Zugang zum Zahn operativ durch den Kieferknochen und erreicht so auch die untersten Enden der Wurzelkanäle. Durch feinste mikrochirurgische Operationsinstrumente und moderne zahnmedizinische Mikroskoptechnik ist die Wurzelspitzenresektion sehr erfolgreich.
Ist das Erkrankungsstadium einer Parodontitis sehr weit fortgeschritten, hilft die normale zahnärztliche Behandlung nicht mehr weiter. Wenn das Zahnfleisch am zahnhaltenden Knochen gereinigt werden muss (offene Kürettage), wird diese Maßnahme vom Oralchirurgen durchgeführt. Zu seinen Aufgaben zählen bei Bedarf auch die Regeneration von Knochen an der Zahnwurzel mittels Membrantechniken sowie die Modellierung und Anpassung des Zahnfleischs nach der Parodontosebehandlung.
Die Zahnfleischtransplantation (auch Gingivatransplantation genannt) wird bei stark zurückgegangenem Zahnfleisch angewendet, um den Zähnen Stabilität zu geben. Dazu wird ein Stück Zahnfleisch aus dem Gaumen entnommen, die Wundstelle durch eine Gaumenplatte versorgt und dann das gewonnene Material an der neuen Stelle eingesetzt.
Durch ihre die spezifische Ausbildung sind Oralchirurgen auch besonders geeignet, nichtzahnmedizinische Erkrankunken im Mund- und Rachenraum zu behandeln. Dazu zählen etwa die Entfernung von Zysten (geschlossene, mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume) im Kiefer oder im Weichgewebe sowie die Öffnung von Abszessen. Auch die chirurgische Behandlung von nur das Gesicht betreffenden Tumoren sowie von Entzündungen fällt in den Aufgabenbereich der Oralchirurgie.
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