Fast jeder mag Süßes – nur das schlechte Gewissen in Sachen Zahngesundheit trübt den Genuss. Aber Schokolade und Co. müssen wir uns nicht grundsätzlich verbieten. Wer mit den süßen Sachen einen bewussten Umgang praktiziert, dem steht ihrem Verzehr nichts im Wege.
Kariesbakterien leben von Kohlenhydraten wie Zucker, insbesondere wenn sie leicht verfügbar sind. Diese verstoffwechseln die Bakterien sehr schnell zu zahnschädigenden Säuren. Zucker fördert also Karies.
Zu den einfachen, d. h. im Mund leicht abbaubaren Kohlenhydraten zählen nicht nur Zucker, Honig, Dicksäfte etc. Auch konzentriert süße Früchte wie Bananen und Trockenfrüchte sowie raffinierte Mehlprodukte (Kuchen, Weißbrot, Chips) gehören dazu.
Dennoch müssen die süßen Dinge nicht komplett aus der Ernährung gestrichen werden. Denn nicht die Menge, sondern die Häufigkeit des Zuckerkonsums ist entscheidend – zumindest in Bezug auf die Zahngesundheit. Grundsätzlich gilt: Lieber einmal am Tag Zuckerhaltiges genießen als viele Male über den Tag verteilt.
Direkt nach der Hauptmahlzeit ist die beste Zeit, um Süßes zu genießen. Nach dem Verzehr von Süßem bzw. kohlenhydrathaltigen Mahlzeiten sollten Sie den Mund mit Wasser ausspülen – falls keine Zahnbürste zur Hand ist. Das hilft, einem zu sauren Mundmilieu vorzubeugen.
Klebrige Süßigkeiten wie Karamellbonbons, Lakritze, aber auch Gesundes wie Bananen und Trockenfrüchte, bleiben besonders lange an den Zähnen haften. Auf jeden Fall danach die Zähne putzen!
Auch Kindern sollten Süßigkeiten nicht generell von klein auf verboten werden. Früher oder später kommen sie sowieso damit in Kontakt. Besser ist es, mit den Jüngsten von Anfang an den vernünftigen Umgang mit Süßem zu üben. Führen Sie etwa bestimmte „Naschzeiten“ ein, z. B. nach der Hauptmahlzeit. Sie als Eltern bestimmen, wann Ihr Kind Süßigkeiten essen darf. Lagern Sie süße Schätze in einem „Naschfach“ außerhalb der Kinderreichweite, das nur die „Naschbeauftragten“ (Eltern/verantwortliche Betreuer) verwalten.
Gut ist es, drei Tage in der Woche als süßigkeitenfrei zu deklarieren. Setzen Sie Süßes auch nicht als Trostpflaster ein, und legen Sie keine Naschereien in die (Schul-)Brotbox Ihrer Kinder. Vermeiden Sie zudem spezielle Kinderlebensmittel, die meist zu süß sind.
Übrigens: Ist ein Produkt als „zuckerfrei“ deklariert, bedeutet das nicht, dass es auch zahnfreundlich ist. Denn es können andere zahnschädigende Süßungsmittel enthalten sein, z. B. Fruktose (Fruchtzucker), Glukose (Traubenzucker), Laktose (Milchzucker) oder Maltose (Malzzucker).
Garantiert zahnfreundlich sind Produkte wie Bonbons, Lutschpastillen, Kaugummis etc., die auf ihrer Verpackung das Zahnmännchen-Symbol tragen. Es wird nur an Produkte vergeben, die weder Karies noch Säureschäden (Erosionen) an den Zähnen verursachen. Sie enthalten meist die Zuckeraustauschstoffe Isomalt, Sorbit, Xylit sowie Süßstoffe.
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