Eine Brücke ist ein rein parodontal getragener Zahnersatz zum Lückenschluss einer unterbrochenen Zahnreihe, der über fest sitzende Brückenanker an den Brückenpfeilern fixiert ist. Die Kaukräfte werden ausschließlich von den Brückenpfeilern aufgenommen.
Der Lückenschluss beinhaltet die Wiederherstellung der Kaufunktion, Ästhetik und Phonetik sowie die Vermeidung von Zahnwanderungen, Kippungen oder Elongation eines Antagonisten in die Lücke. Die Unterbrechung des Zahnbogens durch Zahnverlust führt infolge der Auflösung der Kontaktzonen zu Okklusions- und Artikulationsstörungen. Die Kippung der lückenbegrenzenden Zähne sowie Verlängerung bzw. Elongation und Wanderung der Antagonisten können Karies und parodontale Taschen hervorrufen, die sich durch die rechtzeitige Eingliederung einer Brücke vermeiden lassen.
Eine fest sitzende Brücke ist eine funktionelle und ästhetische Lösung. Dafür müssen aber oft gesunde Nachbarzähne beschliffen werden. Diese Zähne, die eine Brückenkonstruktion halten, nennt man Pfeilerzähne. Als Brückenpfeiler bezeichnet man den zur Aufnahme des Brückenankers präparierten Zahn. Zwischen zwei Brückenankern befindet sich das Brückenzwischenglied.
Die Brücke ist eine weitere dauerhafte Möglichkeit ein oder mehrere fehlende Zähne zu ersetzen. Sie kann gewöhnlich in zwei Behandlungssitzungen fertiggestellt werden. Ein Nachteil dieser Behandlungsmethode ist der kontinuierliche Knochenabbau, welcher zu einer beeinträchtigten Ästhetik führt. Zusätzlich müssen die Nachbarzähne abgeschliffen werden. Wenn diese Zähne gesund und ohne Kariesbefall sind, ist dies eine nicht optimale Behandlungsform.
Statisch günstig sind ein- und mehrspannige Endpfeilerbrücken, deren Brückenzwischenglieder zwischen den Pfeilerzähnen liegen. Freiendkonstruktionen erfordern mindestens zwei benachbarte Brückenanker. Alternativen sind abnehmbare Brücken. Eine die Zahnhartsubstanz schonende Versorgungsmöglichkeit ist die Adhäsivbrücke (auch Maryland- oder Klebebrücke genannt).
Freiendbrücken werden nur an einem Ende durch Brückenpfeiler getragen. Der freiendende Teil stellt einen statisch ungünstigen Hebel dar und führt zur Kippung und Lockerung der Brückenpfeiler.
Die Eingliederung einer ungeteilten Brücke ist nur möglich, wenn alle Pfeiler in derselben Einschubrichtung präpariert werden können. Bei gekippten Brückenpfeilern kann eine Brücke nur eingegliedert werden, wenn sie geteilt wird. Bei geteilten Brücken ist das Zwischenglied an dem einen Ende mit dem Brückenanker fest verbunden. Das andere Ende ist mit dem Brückenanker z.B. durch Geschiebe, Doppelkronen oder Verschraubung verbunden.
Die abnehmbare Brücke ist ein bei zahnbegrenzten Lücken angezeigter parodontal-getragener Zahnersatz mit geteilten Brückenankern (Doppelkronen), die sowohl zu den Brücken, als auch zu den Teilprothesen gezählt werden kann. Sie werden aus parodontalhygienischen Gründen bei großen Brücken angewendet.
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