Die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) ist eine der häufigsten Behandlungsmaßnahmen des behandelnden Zahnarztes. Sie wird bei allen schmerzhaften konservierenden, chirurgischen und prothetischen Behandlungen eingesetzt und bewahrt den Patienten vor unnötigen Schmerzen. Auch das Behandlungsteam kann bei einer schmerzfreien Patientenbehandlung ruhiger und konzentrierter arbeiten.
Bei einer Lokalanästhesie wird das Betäubungsmittel (Lokalanästhetikum) in die Nähe des Behandlungsgebietes injiziert oder aufgetragen und verhindert an dieser Stelle die Erregung der Schmerzrezeptoren sowie die Reizweiterleitung der sensorischen Nerven. Der Patient kann bei einer Lokalanästhesie den Schmerzreiz in einem örtlich begrenzten Gebiet (lokal) nicht mehr wahrnehmen.
Die örtliche Betäubung wird bei der Oberflächenanästhesie durch das Auftragen oder Aufsprühen eines Anästhetikums auf einen begrenzten Haut- oder Schleimhautbezirk erreicht. Bei der Verwendung innerhalb der Mundhöhle dringt das Anästhetikum in die Schleimhaut ein und führt so am Auftragungsort zu einer oberflächlichen Unempfindlichkeit. Auf diese Weise kann z.B. der Einstichschmerz einer Spritze oder auch ein Würgereiz eines Patienten während der Abformung des Ober- bzw. Unterkiefers gemildert werden. Durch eine Oberflächenanästhesie können nur Bereich der Schleimhaut anästhesiert werden, nicht jedoch die Zähne oder der Kieferknochen.
Bei einer Infiltrationsanästhesie wird die Anästhesielösung in das Gewebe in direkter Nähe zum Behandlungsgebiet injiziert. Die Injektion erfolgt vestibulär im Bereich der Umschlagfalte, in der Nähe des Zahnes. Das Anästhetikum durchdringt (infiltriert) nun die Knochenhaut und den Kieferknochen und gelangt so in den Bereich der Wurzelspitze. In diesem Bereich werden dann die Nervenfasern, die den Zahnsensibel versorgen, betäubt.
Eine Infiltrationsanästhesie der Zähne ist also nur dann möglich, wenn das Anästhetikum den Kieferknochen durchdringen und im Bereich der Wurzelspitzen wirksam werden kann. Da im Seitenzahnbereich des Unterkiefers die äußere Knochenschicht (Kompakta) der Mandibula so dick ist, dass die Anästhesielösung nicht ausreichend in den Kochen eindringen kann, ist eine Infiltrationsanästhesie der Zähne vorwiegend im Oberkiefer und im Frontzahnbereich des Unterkiefers möglich.
Bei einer Leitungsanästhesie wird durch das Anästhetikum die Weiterleitung der Schmerzreize unterbrochen. Im Bereich des Ober- und Unterkiefers wird hierbei die Anästhesielösung in der Nähe der Nerveneintritts- bzw. -austrittsstellen injiziert. Die Folge ist eine Betäubung des gesamten Versorgungsgebietes dieser Nerven.
Im Unterkiefer erfolgt die Betäubung der Molaren durch eine Leitungsanästhesie am Foramen mandibulae. Hierbei wird die Reizweiterleitung am N. alveolaris inferior unterbrochen, so dass zum einen die Zähne der entsprechenden Kieferhälfte, zum anderen die entsprechende Seite der Lippe und des Kinns betäubt sind. Meist wird bei einer Leitungsanästhesie am Foramen mandibulae auch der in unmittelbarer Nähe verlaufende N. lingualis und damit auch die entsprechende Seite der Zunge betäubt.
Im Unterkiefer kann eine Leitungsanästhesie auch am Foramen mentale zur Anästhesie des N. mentalis sowie vestibulär am N. buccalis erfolgen. Auch im Oberkiefer ist an den verschiedenen Nervenaustrittsstellen eine Leitungsanästhesie möglich, u.a. am Foramen palatinum majus (N. palatinus major), am Foramen infraorbitale (N. infraorbitalis) oder auch am Foramen incisivum (N. incisivus).
Intraligamentär bedeutet „in die Bänder“ (Ligamente). Gemeint sind in diesem Zusammenhang die Bänder des Zahnhalteapparates, d.h. die Sharpey’schen Fasern. Das Anästhetikum wird bei einer intralingamentären Anästhesie direkt in den Parodontalspalt injiziert. Die Anästhesielösung durchdringt nun den Zahnhalteapparat bis zur Wurzelspitze des Zahnes und betäubt dort die in die Pulpa eintretenden Nervenfasern. Bei einer intralingamentären Anästhesie kann mit geringen Mengen von Anästhesielösung die Schmerzausschaltung einzelner Zähne erreicht werden.
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