Die prothetische Zahnheilkunde befasst sich mit dem Ersatz fehlender und der Rekonstruktion defekter Zähne und Kieferteile.
Die Einteilung von Zahnersatz erfolgt nach festsitzendem Zahnersatz, herausnehmbaren Zahnersatz und einer Kombination aus festsitzendem und herausnehmbaren Zahnersatz.
Festsitzender Zahnersatz, der aus Kronen, Teilkronen oder Brücken besteht, entspricht dem natürlichen Gebiss am besten und stellt die ursprünglichen Kau- und Sprechfunktionen fast vollständig wieder her.
Kronen, die einen Zahn vollständig bedecken, kommen zum Einsatz, wenn zerstörte Zahnbereiche nicht mehr durch Füllungen ersetzt werden können. Vollgusskronen bestehen vollständig aus Metall. Verblendkronen verfügen auf einem dünnen Metallgerüst über eine zahnfarbene Verblendung aus Kunststoff oder Keramik. Mantelkronen werden gänzlich aus Keramik oder aus Polymeren hergestellt.
Teilkronen bedecken nur Teile eines Zahnes. Eine Brücke schließt eine Zahnlücke vorzugsweise unter Nutzung von zwei benachbarten Zähnen als Brückenpfeilern. Bei größeren Zahnlücken können auch Implantate die Brückenfunktion übernehmen. Freiendbrücken besitzen nur einen Brückenpfeiler. Bei großen Brücken werden aus hygienischen Gründen abnehmbare Brücken eingesetzt.
Bei der Herstellung von Kronen und Brücken wird zunächst der Durchmesser der Brückenzähne durch Beschleifen verkleinert und anschließend die für die Fertigung des Brückenmodells erforderliche Form abgenommen.
Herausnehmbarer Zahnersatz besteht aus einer Teilprothese oder aus einer Vollprothese.
Teilprothesen stellen bei einem lückenhaften Gebiss die Kaufunktion und einen ansprechenden ästhetischen Eindruck wieder her. Sie werden mit Klammern oder anderen Haltelementen am Gebiss befestigt. Bei doppelter Überkronung, bei der unästhetische Halteklammern wegfallen, sind die Haltezähne vor weiterem Kariesbefall geschützt. Die Herstellung von Teilprothesen erfolgt in Form eines einzigen Gussstücks. Zunächst wird ein Planungsmodell der Prothese erstellt, in das Auflagemulden an den Zahnstellen eingeschliffen werden. Nach einer weiteren Abformung und Anpassung an den Kiefer des Patienten erfolgt zunächst eine Zahnaufstellung in Wachs und schließlich die Fertigstellung der Prothese mit Prothesensätteln aus Kunststoff. Unmittelbar nach der Zahnextraktion wird bis zur Fertigstellung des endgültigen Prothesenmodells eine provisorische Prothese als Interimsersatz oder eine Immediatprothese als endgültige Sofortprothese eingegliedert. Nach abgeschlossener Wundheilung erfolgt eine Weiterverwendung der Immediatprothese nach Unterfütterung mit Kunststoff.
Vollprothesen („Totalprothesen“) kommen zur Anwendung, wenn alle Zähne eines Kiefers oder beider Kiefer verloren gegangen sind. Als Alternative einer Vollprothese kommt von Implantaten getragener Zahnersatz in Betracht. Bei der Herstellung von Vollprothesen werden zunächst zahnlose Kiefermodelle gefertigt, auf denen anschließend die Zahnreihen positioniert werden. Um die Prothesenbasis optimal an den Kiefer anzupassen, erfolgt ggf. eine Unterfütterung der Prothese durch Auftragen von Kunststoffmaterial. Verankerungselemente wie Klammern, Geschiebe, Stege, Druckknopfanker, Riegel oder Doppelkronen besitzen Halte- und Stützfunktionen.
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