Eine Brücke ist ein rein parodontal getragener Zahnersatz zum Lückenschluss einer unterbrochenen Zahnreihe, der über fest sitzende Brückenanker an den Brückenpfeilern fixiert ist. Die Kaukräfte werden ausschließlich von den Brückenpfeilern aufgenommen.
Der Lückenschluss beinhaltet die Wiederherstellung der Kaufunktion, Ästhetik und Phonetik sowie die Vermeidung von Zahnwanderungen, Kippungen oder Elongation eines Antagonisten in die Lücke. Die Unterbrechung des Zahnbogens durch Zahnverlust führt infolge der Auflösung der Kontaktzonen zu okklusalen Interferenzen (Okklusions- und Artikulationsstörungen); die Kippung der lückenbegrenzenden Zähne sowie Verlängerung bzw. Elongation und Wanderung der Antagonisten können u.a. Karies und parodontale Taschen hervorrufen, die sich durch die rechtzeitige Eingliederung einer Brücke vermeiden lassen.
Eine fest sitzende Brücke ist eine funktionelle und ästhetische Lösung. Dafür müssen aber oft gesunde Nachbarzähne beschliffen werden. Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl parodontal stabiler Brückenpfeiler in statisch günstiger Position. Diese Zähne, die eine Brückenkonstruktion halten, nennt man Pfeilerzähne. Pfeilerzähne mit mehreren oder langen Wurzeln sind belastbarer als einwurzelige Zähne oder Zähne mit kurzen Wurzeln. Als Brückenpfeiler bezeichnet man den zur Aufnahme des Brückenankers präparierten Zahn. Zwischen zwei Brückenankern befindet sich das Brückenzwischenglied. Um Überlastungen zu vermeiden, sollten genau so viele Pfeilerzähne vorhanden sind, wie Zähne durch Zwischenglieder ersetzt werden. Die Pfeiler sollten ein gesundes Parodontium und eine vitale Pulpa bzw. eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung aufweisen.
Statisch günstig sind ein- und mehrspannige Endpfeilerbrücken, deren Brückenzwischenglieder zwischen den Pfeilerzähnen liegen. Freiendkonstruktionen erfordern mindestens zwei benachbarte Brückenanker. Alternativen sind abnehmbare Brücken. Bei kariesfreien Pfeilerzähnen jungendlicher Patienten ist der Einsatz von implantatgetragenem Zahnersatz angezeigt. Eine die Zahnhartsubstanz schonende Versorgungsmöglichkeit ist die Adhäsivbrücke (auch Maryland- oder Klebebrücke genannt).
Endpfeilerbrücken werden mesial und distal von Pfeilern begrenzt. Ist das Zwischenglied ohne Unterbrechung zwischen den Brückenankern ausgespannt, spricht man von einer einspannigen Brücke. Die einfachste Form der Endpfeilerbrücke ist eine dreigliedrige Brücke aus zwei Brückenankern, zwischen denen ein eingliedriges Zwischenglied angeordnet ist. Brücken, bei denen die Zwischenglieder in mehreren Bögen zwischen Pfeilern angeordnet sind, werden als mehrspannig bezeichnet.
Freiendbrücken werden nur an einem Ende durch Brückenpfeiler getragen. Der freiendende Teil stellt einen statisch ungünstigen Hebel dar und führt zur Kippung und Lockerung der Brückenpfeiler.
Brückenzwischenglieder werden im sichtbaren Bereich als verblendete Tangentialglieder gestaltet, die dem Kieferkamm punkt- oder linienförmig anliegen. Im Seitenzahnbereich können Brückenzwischenglieder einen herzförmigen Querschnitt aufweisen. Aus mundhygienischen Gründen muss die Fläche zur Schleimhaut hin gewölbt sein. Da das Zwischenglied der unterspülbaren Schwebebrücke keinen Kontakt zur Schleimhaut hat, ist sie nur im nicht sichtbaren Bereich angezeigt. Die Parodontalhygiene ist aber so gut möglich. Spaltbrücken mit einem spaltförmigen Abstand zur Schleimhaut sind parodontalhygienisch ungünstig, da es zur Einlagerung und Retention von Speisen unter dem Zwischenglied kommt. Bei der Tangentialbrücke liegt das Zwischenglied der Schleimhaut des Kieferkamms drucklos und strichförmig bzw. kleinflächig auf. Da das Zwischenglied bei Sattelbrücken großflächig aufliegt, sind sie parodontalhygienisch ungünstig. Sie können nicht gereinigt werden.
Die Eingliederung einer ungeteilten Brücke ist nur möglich, wenn alle Pfeiler in derselben Einschubrichtung präpariert werden können. Bei gekippten Brückenpfeilern kann eine Brücke nur eingegliedert werden, wenn sie geteilt wird. Bei geteilten Brücken ist das Zwischenglied an dem einen Ende mit dem Brückenanker fest verbunden. Das andere Ende ist mit dem Brückenanker z.B. durch Geschiebe, Doppelkronen oder Verschraubung verbunden..
Die abnehmbare Brücke ist ein bei zahnbegrenzten Lücken angezeigter parodontal-getragener Zahnersatz mit geteilten Brückenankern (Doppelkronen), die sowohl zu den Brücken, als auch zu den Teilprothesen gezählt werden kann. Sie werden aus parodontalhygienischen Gründen bei großen Brücken angewendet. Sie sind erweiterungsfähig, Verblendungen können extraoral repariert werden, die Primärkronen können einzeln zementiert werden.
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