Oralchirurgen werden fälschlicherweise oftmals mit Zahnärzten gleichgesetzt. Dabei haben die Fachärzte für Oralchirurgie neben der zahnmedizinischen Ausbildung eine intensive Weiterbildung in der zahnärztlichen Chirurgie absolviert, die sie erst zu den komplizierten chirurgischen Eingriffen in Mund und Rachen befähigt. So werden etwa Zähne (auch Weisheitszähne) bei Bedarf operativ entfernt und nicht einfach gezogen. Auch Implantationen, die Entfernung von Tumoren oder Zysten im Mundraum sowie Parodontosebehandlungen gehören zu den Spezialaufgaben des Oralchirurgen.
Manche Zähne sind so verlagert, also schief oder quer gewachsen, dass sie nicht einfach gezogen werden können, sondern operativ entfernt werden müssen. Häufig kommt dies bei Eckzähnen oder den Weisheitszähnen vor. Letztere sind teilweise sehr tief im Kiefer verankert oder liegen komplett waagerecht, sodass der Zahn im Kiefer durchtrennt werden muss. Die Zahnentfernung kann je nach Ausgangssituation unter lokaler Betäubung oder auch unter Vollnarkose durchgeführt werden.