Anders als die übrigen bleibenden Zähne, deren Entwicklung und vollständiges Vorhandensein im Gebiss im Allgemeinen mit dem Erreichen des 13 Lebensjahres abgeschlossen ist, entwickeln sich die Weisheitszähne (daher der Name- die Zähne kommen erst dann, wenn der Mensch schon erwachsen- weise- geworden ist) erst zwischen dem 15. Und dem 25. Lebensjahr. Manchmal, das ist allerdings kein Hinweis auf irgendeine Fehlfunktion des Gebisses, aber auch teilweise oder gänzlich überhaupt nicht.
Weisheitszähne gehören zu der Gruppe der Backenzähne, der Molaren. Sie haben aber häufig eine andere Form, Größe und Anzahl der (oft verkümmerten) Wurzeln. Die Wurzeln sind manchmal abgekrümmt, so dass sie bei der Entfernung eines Weisheitszahnes, selbst bei noch so vorsichtigem Vorgehen des Behandlers, abbrechen (frakturieren) können.
An Skelettfunden frühzeitiger Menschen kann man feststellen, dass zumeist alle 32 Zähne (die normale Bezahnung inklusive der Weisheitszähne) regelrecht vorhanden sind und im Kiefer genügend Platz hatten. Im Laufe der menschlichen Entwicklung hat aber mit der „Erfindung“ des Kochens mit dem Ergebnis der weicheren Nahrung, ein „Rückbau“ des menschlichen Schädels stattgefunden. In dessen Folge sind auch die Weisheitszähne verkümmert und haben häufig in dem kleineren knöchernen Schädel keinen Platz mehr.
Dieser Film zeigt die Entfernung eines Weisheitszahnes, der in enger Nachbarschaft zum Unterkiefernerv steht.
Bei oberen Weisheitszähnen ergeben sich, auch wenn sie eigentlich keinen Platz haben, anders als bei Weisheitszähnen im Unterkiefer, kaum Probleme. Manchmal können sie durch einen „schrägen“ (zumeist zur Wangenseite hin) Durchbruch Wunden durch Einbißstellen in die Wangenschleimhaut verursachen. Auch können sie schneller eine Karies und eine Entzündung des sie umgebenen Zahnhalteapparates (Parodontitis) deswegen erleiden, weil sie einer regelrechten Reinigung durch mechanische Hilfsmittel (Zahnbürste, Zahnseide, Zahnzwischenraumbürstchen) nicht zugänglich sind.
Unterkiefer-Weisheitszähne hingegen finden, weil sie von einer ganz anderen Knochenstruktur (festerer Knochen als im Oberkiefer) umgeben sind, meist keine Platz. Sie sind dann entweder voll- oder teilretiniert (eingekapselt).
Im Allgemeinen bereiten vollretinierte Weisheitszähne keine Probleme. Sie sollten jedoch, wenn einmal durch eine Röntgenübersichtsaufnahme festgestellt wurde, dass sie vorhanden sind, in regelmäßigen Abständen durch eine Röntgenaufnahme erneut daraufhin überprüft werden, ob nicht doch eventuell eine behandlungsbedürftige Veränderung (Zyste) entsteht.
Teilretinierte Weisheitszähne im Unterkiefer hingegen führen häufig zu einer Entzündung. Zahnärzte nennen diese eine „Dentitio difficilis“, den erschwerten Weisheitszahn-Durchbruch. Eine solche Entzündung entsteht dadurch, dass die im Mund ständig vorhandenen Bakterien (sie werden zum Einleiten des Verdauungsprozesses durch chemisch- biologisches „Aufschlüsseln“ der Nahrung benötigt) bei einer Schwächung der Immunabwehr des Menschen durch den Organismus nicht mehr im Gleichgewicht gehalten werden können und eine Entzündung verursachen.
Eine solche Entzündung kann sich bei einer schlechten Abwehrlage zu einem Abszess (eitrige Gewebseinschmelzung) oder sogar zu einer Phlegmone (Blutvergiftung) entwickeln. Ein Abszess, der sich um den Unterkieferrand (perimandibulärer Abszess) entwickelt, ist stets eine bedrohliche Erkrankung welche ein sofortige Einweisung in eine Spezialabteilung (Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie) erforderlich macht.
Eine Entfernung von teil- oder vollretinierten Weisheitszähnen (das gilt auch für alle anderen teil- bzw. vollretinierten Zähne) ist ein chirurgischer Eingriff, der dem Behandler Wissen und Erfahrung abverlangt. Mit der richtigen Diagnose (unter Umständen mit der modernen Röntgenmethode der Digitalen Volumentomografie), und der Erfahrung eines chirurgisch versierten Zahnarztes ohne Zwischenfälle und Folgen durchführbar.
Die Entfernung teil- oder gänzlich verlagerter Weisheitszähne erfolgt nach einem Auftrennen ("Aufklappen") des Zahnfleisches und, falls erforderlich, Abtragen des den Zahn umgebenden Kieferknochens.
Im Allgemein reicht für die Entfernung eine örtliche Betäubung (Lokal- oder Leitungsanästhesie) zur Schmerzausschaltung aus. In den Fällen in denen ein Patient gr0ße Angst vor dem Eingriff hat, kann der Eingriff auch in einer Analgosedierung oder einer Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt werden. Eine Vollnarkose ist in aller Regel bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen keine Leistung mehr, die von der Kasse bezahlt wird.
Weisheitszähne, die voll eingekapselt (retiniert) sind, sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sich an ihnen eine Veränderung, welche ihr Entfernen erforderlich machte, überprüft werden. Wenn Sie keine Schäden an den Nachbarzähnen (Resorption) verursachen und keine Zysten bilden, fernerhin der Patient keinen „Druck“ der über längere Zeit hin anhält und Beschwerden verursacht, hat, müssen sie nicht notwendigerweise entfernt werden.
Weisheitszähne, welche teilretiniert sind sollten daraufhin überprüft werden, ob zu erwarten ist, dass sie durch das Körperwachstum noch genügend „Platz“ haben werden. Ist dies nicht der Fall und bereiten sie mehr als ein Mal „Probleme“, dann sollten sie entfernt werden.
Nach kieferorthopädischen Behandlungen wird häufig die Entfernung der Weisheitszähne, gegebenenfalls auch schon der Weisheitszahnkeime während der kieferorthopädischen Behandlung selbst (Germektomie) zukünftigen Engstand zu vermeiden.