Diese Frage beantwortet der Heil- und Kostenplan für. Erst wenn bei Ihnen als gesetzlich Versicherter Patient der Festzuschuss durch die Krankenversicherung geklärt ist, kann die neue Krone, Brücke oder Prothese gefertigt und eingegliedert werden
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer nur einen begrenzten Festzuschuss zum Zahnersatz. Er orientiert sich am Befund und der dafür vorgesehenen so genannten Regelversorgung, die vom Gesetzgeber als „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ angesehen wird.
Bei einer höherwertigen Versorgung, z. B. einer keramischen Vollverblendung, wird der Festzuschuss in gleicher Höhe gezahlt, die Mehrkosten werden privat abgerechnet.
Abschnitt 1: Die geplante Versorgung
Von 11 bis 41 hat jeder Zahn im Patientenmund seine Nummer (Zahnbezeichnungen) , ausgehend von den mittleren Schneidezähnen hin zu den Backenzähnen, je Ober- und Unterkiefer. Zu jeder „Zahnnummer“, für die Zahnersatz geplant ist, wird Folgendes in Kürzeln vermerkt: der Befund, z. B. erhaltungswürdiger Zahn mit starkem Substanzdefekt, die Regelversorgung und die geplante Versorgung.
Abschnitt 2: Befunde und ihre Festzuschüsse
Sie fragen sich, wie hoch der Festzuschuss ist, den die Krankenkasse zahlt? Die Summe ist in diesem Abschnitt vermerkt. Der Befund wird noch einmal verschlüsselt in Zahlen ausgedrückt – die Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses der Kasse.
Abschnitt 3: Kostenplanung
Zahnersatzkosten setzen sich aus dem Zahnarzthonorar und den voraussichtlichen Material- und Laborkosten (etwa 60-70 Prozent des Gesamtbetrags) zusammen. Grundsätzlich werden zahnärztliche Leistungen, welche die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, nach der BEMA („Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“), Privatleistungen nach der GOZ („Gebührenordnung der Zahnärzte“) abgerechnet.
Abschnitt 4: Bonusheft macht sich bezahlt
Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährt einen 20 oder 30 Prozent höheren Zuschuss auf den Zahnersatz, wenn Sie die letzten fünf bzw. zehn Jahre Ihr Bonusheft lückenlos geführt haben. Das Bonusheft dokumentiert mit Praxisstempel und Datum die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung.
Abschnitt 5: Rechnungsbetrag nach Behandlung
Der Rechnungsbetrag, der nach der Zahnersatz-Versorgung tatsächlich entstanden ist, wird an dieser Stelle eingetragen. Der Zahnarzt bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Zahnersatz wie geplant eingegliedert wurde und zu welchem Datum. Auch die Herkunft des Zahnersatzes wird vermerkt.
Dieser zweite Bogen in der Anlage ist explizit für Sie als Patient bestimmt – und zwar immer dann, wenn Sie sich für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz entschieden haben. Noch einmal zusammenfassend aufgeführt finden Sie hier die einzelnen Kostenbeträge. Die Summe, die sich unter Abzug der Festzuschüsse ergibt, ist Ihr voraussichtlicher Eigenanteil. Zum Kostenvergleich ist untenstehend der Eigenanteil aufgeführt, der bei einer Regelversorgung anfallen würde.